
This is a placeholder text
Group text
by Frank.B on 08 August 2008 - 16:08
Die Märchenstunde geht weiter:
Auf unserer Internetseite befinden sich keine falschen Darstellungen,sonder nur Sachen die den Tatsachenentsprechen.
Sicherlich ist vom Landgericht Münster ein Urteil gefallen,aber dieses ist noch nicht einmal Rechtskräftig und vielleicht wird dieses in dieser Form gar nicht angenommen.Vielleicht kommen demnächst ja noch neue Beweise die die Aussagen die gemacht worden sind verwerfen,wer weiß?
Das LG hat auch nicht entschieden das Herr Göke Allein Zeichnungsberechtigt ist und bleibt!! oder Herr Göke?? immer schön richtig lesen und schreiben.Auch hat das LG nicht entschieden das wir alles bezahlen müssen oder sondern SIe,außerdem hat das LG entschieden das die Klage im übrigen Abgewiesen wurde.Wir können das jederzeit belegen und auch zeigen,sowie wir es schon des Öfteren getan haben,Sie auch Herr Göke???
Die Masse die an Sie herantritt ist uns eigentlich egal,vielleicht erhoffen sich einige von dennen ja mal denächst auf einer Schau bei Ihnen gut abzuschneiden,aber am besten zeigen Sie doch der Masse das Sie gewonnwn haben.
Nochmals,für den SV sind die Eigentumsverhältnisse für Delma noch Unklar bis das Rechtskräftige Urteil eingeht,daß heißt Sie sind nicht und wir betonen das nichmal nicht Allein Zeichnungsberechtigt.
Ihre behauptung wir hätten Delma zum Verkauf nach China angegoten,Schwachsinn umgekehrt ist der fall hierfür gibt es mehrere Eidesstatliche Zeugenaussagen.
Zu Ihrer Aussage des Herrn Urma,diese wird mit wehenden fahnen Untergehen da es sich nicht wie von Herrn Urma oder Ihnen geschildert so dagetragen hat auch hierfür mehrere Eidesstatliche Zeugenaussagen.
Wir möchten nur das wichtigste klarstellen und uns nicht auf das Nivau des Herrn Göke stellen,deswegen nur das wesentliche.
Das Landgericht hat nicht Entschieden,das Herr Göke Allein Zeichnungsberechtigt ist,auch nicht das Herr Göke sämtliche Kosten für Schauen und ect.für Delma getragen hat,geht auch gar nicht.
Die Hündin Qwinta steht zu 50%Manuela und 50%Göke im Eigentum,Beweis Aussage des Herrn Göke was auch vom Landgericht protokolliert wurde.Außerdem hat Herr Göke zugegeben das es sich um seine Eigenhändige Unterschrift handelt die sich in dem Eigentumswechsel von Manuela befindet,doch auf einmal wie aus heiteren himmel sagt er,er hätte das Eigentumswechselformular Unterschrieben und uns Blanko zugesand.Schwachsinn.
Wir können und werden jegliche Aussagen von Herrn Göke abweisen für alles exestieren Eidesstatliche Zeugenaussagen,aber wer im Glashaus sitzt sollte nicht mit Steinen werfen.
Das erst einmal als wesentliches
Fortsetzung folgt
by Frank.B on 08 August 2008 - 16:08
The Märchenstunde continues:
On our web page there are no false representations, but only matters that the fact-Where.
Certainly, by the district court Munster a judgement like, but this is not even Rechtskräftig and perhaps this is in this form can not come soon angenommen.Vielleicht still new evidence the statements made have been rejected, but who knows?
The LG has also been decided that Mr Göke Zeichnungsberechtigt alone is and will remain! or Mr Göke? always nice to read and correctly schreiben.Auch the LG has not decided which we all need to pay or you have but also by the LG decided that the action in the rest of Abgewiesen wurde.Wir can always take, and also show, and we are already often did you Mr Göke?
The mass of the herantritt to you, we really does not matter, perhaps hoping some of dennen yes denächst times on a good show when you cut off, but the best point of the mass but you gewonnwn.
Again, the SV for the ownership of Delma still unclear until the legal judgement Strong received that means you are not and we stress the nichmal not alone Zeichnungsberechtigt.
Your behauptung Delma we had to sell to China angegoten weak sense is reversed this fall, there are several Eidesstatliche witnesses.
For your statement of the Lord Urma, this is blowing banners setting because it is not as Mr Urma you or depicted as dagetragen also has this Eidesstatliche several witnesses.
We just want to clarify the most important and not on the Nivau Göke of the Lord, so only the essential.
The District Court has not decided that Mr Göke Zeichnungsberechtigt alone is not the Mr Göke all costs for shows and ect.für Delma has taken is also not at all.
The dog is Qwinta Manuela to 50% and 50% owned Göke, proof of the Lord Göke statement was also recorded by the district court wurde.Außerdem Mr Göke has admitted that it was his original signature, as reflected in the change of ownership of Manuela, but at once how serene sky he says, he would have the ownership change form and we Signed blank zugesand.Schwachsinn.
We can and will any statements by Mr Göke reject everything exestieren Eidesstatliche witnesses, but who is sitting in glass houses should not throw stones.
The only once as an essential
To be continued
by Trompetersprung on 19 August 2008 - 15:08
Auf die neuen Internetveröffentlichungen der Familie Borowski vom 7. August 2008 hin teile ich mit, dass ich Borowski´s dringend die Lektüre der nachstehenden verbindlichen Regelungen der Zuchtordnung des SV empfehle. Diese Regelungen lauten:
Ziffer 2. 3 Abs. 6 der Zuchtordnung:
Haben mehrere Personen Eigentumsrecht an einer Hündin, so gilt als Züchter derjenige, der dem Zuchtbuchamt gegenüber als Zeichnungsberechtigt gemeldet ist.
Ziffer 2. 3 Abs. 7 der Zuchtordnung:
Sollte der nichtzeichnungsberechtigte Eigentümer mit einer Hündin züchten wollen, so benötigt er eine Einverständniserklärung des Zeichnungsberechtigten.
Ziffer 4. 2. 2 der Zuchtordnung:
Für Rüden und Hündinnen, die im Eigentum mehrerer Personen stehen, muss dem Zuchtbuchamt gegenüber eine Person als vertretungs- und zeichnungsberechtigt erklärt werden. Die Erklärung über eine erteilte Vertretungs- und Zeichnungsberechtigung muss von allen Miteigentümern unterzeichnet und innerhalb von 30 Tagen nach erfolgtem Eigentumsübergang dem Zuchtbuchamt vorgelegt werden.
by Trompetersprung on 19 August 2008 - 15:08
Frau Borowski und ich sind zu jeweils 50 % Miteigentümer der Hündin Delma. Durch eine erforderliche übereinstimmende schriftliche Erklärung der beiden Miteigentümer Ludger Göke/Manuela Borowski bin ausschließlich ich es, der als Zeichnungsberechtigter und Vertretungsberechtigter bei dem SV benannt worden ist.
Frau Borowski darf und kann also nach dem Regelwerk des SV mit Delma ohne meine Einverständniserklärung nicht züchten. Das trifft auch auf Herrn Borowski zu, der bezogen auf Delma weder nach Verbandsrecht, noch nach Zivilrecht irgendwelche Rechte zustehen, der lediglich als „Hilfskraft“ seiner Ehefrau agiert.
Soweit Borowskis in der Internetveröffentlichung vom 06.08.2008 behaupten, dass ich nicht mehr der Zeichnungsberechtigte sei und in diesem Zusammenhang auf ein Schreiben der Frau Fath (Rechtsamt des SV) vom 18.07.2008 verweisen, stellen Borowski die Dinge – wie das ihre Art ist – geradezu auf den Kopf. Frau Fath hat Frau Borowski lediglich mitgeteilt, dass der SV in seinen Unterlagen und auch in der Ahnentafel hinsichtlich meiner Miteigentümerstellung und hinsichtlich der ausschließlich für mich bestehenden Zeichnungs- und Vertretungsberechtigung keinerlei Änderung vornehmen werde, solange kein Urteil eines Zivilgerichtes vorgelegt werde, aus welchem hervorgehe, dass ich nicht Miteigentümer der Hündin Delma sei.
Frau Borowski hatte vehement die falsche Behauptung aufgestellt, dass ich meinen an Delma bestehenden Miteigentumsanteil auf sie übertragen hätte und sie deshalb Delma´s Alleineigentümerin sei. Die Gründe, warum Frau Borowski diese falsche Behauptung erstmals einigen Wochen nach der Siegerschau Braunschweig 2007 aufgestellt hat, hatte ich bereits dargestellt. Diese Falschbehauptung der von ihrem Ehemann vehement unterstützten Frau Borowski hielt der rechtlichen Überprüfung durch das Landgericht Münster selbstverständlich nicht stand.
by Trompetersprung on 19 August 2008 - 15:08
Ich weise aber darauf hin, dass Frau Borowski gegen das Urteil des Landgerichts Münster Berufung einlegen kann, um bei dem dann zuständigen Oberlandesgerichts Hamm eine Aufhebung bzw. Änderung des Urteils des Landgerichts Münster zu erreichen zu versuchen. Da Frau Borowski kein Geld hat, um die dazu erforderlichen Verfahrenskosten aufzubringen, wird sie für einen solches Berufungsverfahren sicherlich die Bewilligung von Prozesskostenhilfe beantragen, so wie sie das in dem Verfahren vor dem Landgericht Münster auch getan hat. Wird ihr diese Prozesskostenhilfe bewilligt, dann klagt sie auf Kosten des Steuerzahlers. Eine wahrhaft wunderbare Sache!
Ich bin anwaltlich bestens beraten und vertreten und gehe mit Gewissheit davon aus, das Frau Borowski, sollte sie gegen das Urteil des Landgerichts Münster tatsächlich Berufung einlegen – auf Steuerzahlers Kosten klagt es sich ja so leicht -, keine Abänderung des Urteils des Landgerichts Münster erreichen wird. Delma steht in meinem Miteigentum und verbleibt in meinem Miteigentum. Ich bin für Delma der allein Vertretungs- und Zeichnungsberechtigte und bleibe das auch!
Hinsichtlich Qwinta bin ausschließlich ich als alleiniger Eigentümer in der Ahnentafel eingetragen und bleibe das auch! Allerdings – und das räume ich ein – hatte ich vor den Borowskiquerelen zugesagt, dass Qwinta zu 50 % Frau Borowski gehören soll. Da für mich ein Wort ein Wort ist, werde ich mich an diese Zusage trotz aller Ungeheuerlichkeiten, die sich Borowskis – wie ich zwischenzeitlich erfahren musste – begangen haben, auch halten.
by Trompetersprung on 19 August 2008 - 15:08
Was die zivilrechtliche Seite bei gemeinsamen Eigentum angeht, ist diese in den §§ 741 – 758 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) verbindlich geregelt. Diese gesetzlichen Regelungen gelten auch, wenn zwei oder mehrere Personen gemeinsam Eigentümer eines Hundes, Pferdes oder eines anderen Tieres sind. Mit diesen gesetzlichen Regelungen sollten sich Borowskis endlich einmal konkret beschäftigen.
Gemäß § 749 Abs. 1 BGB kann jeder Teilhaber der Miteigentümergemeinschaft jederzeit die Aufhebung der Gemeinschaft verlangen, wenn dazu ein wichtiger Grund besteht. Gemäß § 749 Abs. 3 BGB kann diese Berechtigung nicht ausgeschlossen werden.
Da mich Borowski hintergangen und mein in sie gesetztes Vertrauen schamlos ausgenutzt haben, habe ich gegenüber Frau Borowski von meinem gemäß § 749 Abs. 1 BGB bestehenden Aufhebungsanspruch inzwischen Gebrauch gemacht.
Gemäß § 753 Abs. 1 BGB erfolgt die Teilung des gemeinsamen Eigentums durch dessen Verkauf nach den Regeln des Pfandverkaufes nach den §§ 1233 ff BGB. Auch das hat mein Anwalt Frau Borowski bereits mitgeteilt.
Der durch Verkauf des gemeinschaftlichen Eigentums erzielte Erlös wird gemäß § 753 Abs. 1 BGB nach Abzug der Verkaufskosten zwischen den Miteigentümern im Verhältnis ihrer Miteigentumsanteile aufgeteilt. Auch das hat mein Anwalt Frau Borowski bereits mitgeteilt.
Dass ich mit Borowskis, die mein Vertrauen derart missbraucht haben, nichts mehr zu tun haben will, wofür sicherlich jeder Verständnis haben wird, bleibt mir leider keine andere Wahl, als – wie vorstehend dargelegt – nach der Rechtslage zu verfahren.
by Trompetersprung on 19 August 2008 - 15:08
Ob es Frau Borowski nun passt, oder nicht passt, sie wird die Auflösung der bezüglich Delma und Qwinta bestehenden Miteigentümergemeinschaft unter Zugrundelegung der §§ 749 – 758 BGB nicht verhindern können. Wenn Frau Borowski meint, wie Sie in ihrer Internetveröffentlichung ausführt, sie hätte Delma, wenn sie es gewollt hätte, längst verkaufen können, ohne dass ich dagegen etwas hätte machen können, dann verkennt sie erneut die eindeutige Rechtslage. Niemand kann etwas verkaufen, was ihm nicht allein gehört. Es kommt hinzu, dass Frau Borowski Delma schon allein deshalb ohne meine ausdrückliche Zustimmung nicht hätte verkaufen können und auch jetzt und in Zukunft ohne meine ausdrückliche Zustimmung nicht verkaufen kann, weil ich als Miteigentümer in Delmas Ahnentafel eingetragen bin. Ist das denn so schwer zu verstehen?
Wenn Frau Borowski die Öffentlichkeit diesbezüglich mit nachweislich unrichtigen Angaben zu der Rechtslage immer noch hinter Licht zu führen versucht, ist das nichts anderes als der Ausdruck menschlicher und moralischer Schwäche.
Diese vorliegende Problematik kommt auch dadurch zum Ausdruck, dass Frau Borowski sich auf die Tränendrüse drückend als Opfer darzustellen versucht und offenbar nichts unversucht lässt, mein Ansehen in unverschämter Art und Weise zu schädigen. So behauptet Frau Borowski in ihrer Internetveröffentlichung fälschlicherweise:
by Trompetersprung on 19 August 2008 - 15:08
1. ich sei bezüglich Delma nicht mehr der Zeichnungsberechtigte,
2. gegen mich lägen einige Strafanzeigen bei dem Rechtsamt des SV vor,
3. ich sei noch Zuchtrichter,
4. eine gegen mich bei der Staatsanwaltschaft Paderborn geführte Strafanzeige habe nicht zu meinem Freispruch geführt,
5. ich hätte für die im Miteigentum stehenden Hunde keine Kosten getragen,
<
by Trompetersprung on 19 August 2008 - 16:08
6. ich würde andere Leute unter Druck setzen, damit diese für mich aussagen und falsche Sachen behaupten würden.
Mir ist es eigentlich zuwider, auf diese als äußerst dümmlich zu bezeichnenden Falschbehauptungen, die Frau Borowski ins Blaue hinein aufstellt und durch keinen einzigen Nachweis belegt, im Internet Stellung zu nehmen. Da ich diese in hohem Maße rufschädigenden und ungehörigen Äußerungen der Frau Borowski jedoch nicht einfach so hinnehmen kann, muss ich dazu in der Öffentlichkeit folgende kurz gefasste Klarstellung abgeben:
1. zu meiner bezüglich Delma nach wie vor bestehenden alleinigen Zeichnungs- und Vertretungsberechtigung verweise ich auf meine obenstehenden Ausführungen, deren Richtigkeit Sie bei dem Rechtsamt des SV, Frau Fath, jederzeit erfahren können.
2. Bei dem Rechtsamt des SV liegen weder einige Strafanzeigen gegen mich vor, noch auch nur eine einzige. Für Strafanzeigen ist in Deutschland allein die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft gegeben, nicht aber die Zuständigkeit irgendeines Vereins oder Verbandes, also auch nicht die Zuständigkeit des SV.
Richtig ist allerdings, dass Frau Borowski gegen mich bei dem SV den Vorwurf erhoben hat, in dem Wurfmeldeschein zu dem Q-Wurf unrichtige Datumsangaben gemacht zu haben. Ich konnte den Nachweis führen,
by Trompetersprung on 19 August 2008 - 16:08
dass diese Datumsangaben gegenüber dem anwesenden Tätowierer und der anwesenden Zuchtwartin von den Eheleuten Borowski selbst gemacht worden sind und nicht von mir. Der gegen mich seitens der Eheleute Borowski gegenüber dem SV erhobene Vorwurf hat sich als völlig haltlos herausgestellt und hat für die Eheleute Borowski als klassisches Eigentor ergeben.
3. Mir ist nicht bekannt, dass bei dem SV ein Verfahren durchgeführt würde, welches meine Tätigkeit als Zuchtrichter betreffen würde. Wenn Frau Borowski ausführt, dass ich noch Zuchtrichter sei, soll damit in Form reiner Rufschädigung der bewusst falsche Eindruck erweckt werden, als gäbe es ein solches Verfahren. Ich stelle Ihnen anheim, sich bei dem Rechtsamt des SV nach der angeblichen Existenz eines solches Verfahrens zu erkundigen. Ein solches oder ähnliches Verfahren gibt es nicht!
4. Richtig ist, dass Borowskis gegen mich eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet hatten, welches bei der Staatsanwaltschaft Paderborn unter dem Aktenzeichen 261 Js 284/08 A geführt wurde. Dieses staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren hatte den seitens der Eheleute Borowski erhobenen, unter Ziffer 2 bereits dargelegten Vorwurf zum Gegenstand, dass ich in dem Wurfmeldeschein zu dem Q-Wurf unrichtige Datumsangaben gemacht hätte. Ich konnte den Nachweis führen, dass die Datumsangaben durch die Eheleute Borowski selbst und nicht durch mich gemacht worden waren. Die Staatsanwaltschaft hat deshalb das gegen mich auf Betreiben der Eheleute Borowski eingeleitete Ermittlungsverfahren gemäß § 153 Abs. 1 STPO unverzüglich eingestellt. Offensichtlich ist Frau Borowski zu dumm, um zu wissen, dass es im deutschen Recht im Verlauf eines staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens einen Freispruch gar nicht gibt. Wenn an einem Vorwurf „etwas dran“ ist, erhebt die Staatsanwaltschaft eine Anklage vor dem Amtsgericht. Wenn an einem Vorwurf nach Prüfung durch die Staatsanwaltschaft „nichts dran“ ist, dann hat die Staatsanwaltschaft – wie das in meinem Fall geschehen ist – das Ermittlungsverfahren einzustellen.
Contact information Disclaimer Privacy Statement Copyright Information Terms of Service Cookie policy ↑ Back to top